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Beitragsordnung des Vereins
„SC HzweiO Jena e.V.“
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Präampel: Gemäß § 6 Abs. 5 der in der Mitgliedeversammlung vom 01.12.2005 beschlossenen Satzung wird die Beitragsordnung des Vereins „SC HzweiO e.V.“ wirksam.
§ 1 Mitgliedsbeiträge ( § 6 Abs. 5 der Satzung )
I. Jahresbeitrag: 100,00 Euro ordentliche Mitgliedschaft bis vollendetem 14. Lebensjahr
II. Jahresbeitrag: 125,00 Euro ordentliche Mitgliedschaft ab vollendetem 14. Lebensjahr für:
Schüler
Studenten ( bis max. Vollendetem 25 Lebensjahr )
Berufsschüler ( 1. Berufsausbildung und max. bis vollendetem 25. Lebensjahr )
Bundeswehrdienstleistende, Zivildienstleistende
III. Jahresbeitrag: 160,00 Euro ordentliche Mitgliedschaft für alle Personen die nicht unter I. und II. einzustufen sind.
IV. Familien- Jahresbeitrag: ergibt sich aus mindestens 3 Familienmitgliedern 1. Grades, sowie Adoptiv -und Pflegekinder, welche alle unter der selben Anschrift behördlich gemeldet sind und mindestens eine Person Abs. I. der Beitragsordnung zuzuordnen ist.
Ab 3 Familienmitgliedern: 300,00 Euro. Jedes weitere Mitglied 50,00 Euro.
§ 2 Aufnahmegebühr
(1) Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
§ 3 Beitragseinzug
(1) Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Mitgliedsbeitrag nach erfolgter Aufnahme in den Verein sofort anteilmäßig zu begleichen.
(2) Eine Bankeinzugsermächtigung ist zu erteilen.
(3) Eigenmächtige Rückbuchungen verursachen erhebliche Kosten und sind nicht statthaft. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
(4) Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
§ 4 Vereinskontogewalt
(1) Die Vereinskontogewalt wird satzungsgemäß durchgeführt.